Das deutsche Stromeinspeisegesetz, oder auch Stromeinsungsgesetz (StromEinspG) bezeichnet das „Gesetz über die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz“, welches am 01. Januar 1991 in Kraft getreten ist. Es ist der Vorläufer des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, welches das Stromeinspeisegesetzt am 01.04.2010 ablöste.
Laut §1 StromEinspG regelt das Stromeinspeisegesetz die „Abnahme und die Vergütung von Strom, der ausschließlich aus Wasserkraft, Windkraft, Sonnenenergie, Deponiegas, Klärgas oder aus Biomasse im Geltungsbereich dieses Gesetzes gewonnen wird, durch öffentliche Elektrizitätsversorgungsunternehmen“.
Außerdem besagt es, dass Elektrizitätsversorgungsunternehmen dazu verpflichtet sind, den Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und zu vergüten (§2, StromEinspG).