Das Stromsteuergesetzt (StromStG) ist ein deutsches Gesetz, das die Besteuerung des Verbrauchs von elektrischem Strom in Deutschland regelt.
Die Stromsteuer wurde 1999 eingeführt. Dies geschah im Rahmen des „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“. Die Stromsteuer ist eine indirekte Verbauchssteuer und fällt einerseits beim Stromversorger an, wenn dieser Strom aus dem Versorgungsnetz entnimmt, aber auch bei den Eigenerzeugern, die Strom für den Eigenverbrauch nutzen. Seit 2003 beträgt die Stromsteuer 2,05 ct/kWh. Dieser Betrag variiert jedoch auf Grund von reduzierten Steuersätzen für produzierende Gewerbe oder auch für den Bahnstrom.