Mini-KWK-Anlagen können gleichzeitig Wärme und Strom erzeugen. KWK steht für Mikro-Kraft-Wärme-Kopplung. Diese sogenannten Blockheizkraftwerke gibt es auch mittlerweile für den Privatgebrauch in einer kleinen Version, die in jeden Heizungskeller passen. Jetzt wird mit Beginn des neuen Jahres auch die neue Mini-KWK-Richtlinie wirksam. Laut dem Bundesumweltministerium will man mit der Richtlinie eine verbesserte Basisförderung im kleinen Leistungsbereich schaffen und vor allem eine Bonusförderung für besonders effiziente Mini-KWK-Anlagen einführen.
Was können Mini-KWK-Anlagen?
Mini-KWK-Anlagen sind auch bekannt unter den Begriffen Mini-Blockheizkraftwerke oder Strom erzeugende Heizungen (SEH). Allen liegt folgendes Prinzip zugrunde: Durch einen stromerzeugenden Generator entsteht Abwärme. Diese wird mithilfe eines Wärmetauschers gewonnen und zum Heizen oder zum Erwärmen des Wassers genutzt. Energieträger von Mini-KWK-Anlagen können fossile Rohstoffe, Biokraftstoffe oder Holzpellets sein. Die Leistung der kleinen Anlagen reicht von 1 bis 3 Kilowatt und kosten zwischen 13.000 und 15.000 Euro. Laut dem Bundesverband für Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) eignen sich die Mini-Blockheizkraftwerke besonders für Häuser mit relativ konstantem Wärmeverbrauch im Jahr. Einziger Nachteil zu den herkömmlichen Heizungen, Öl oder Gas ist, dass die anfängliche Investition sehr hoch ist.
Verdoppelte Förderung
Die novellierte Richtlinie soll die Richtlinie an sich attraktiver und wirksamer machen. Dazu wurden die Fördersätze für solche kleineren Anlagen angehoben und eine 25 Prozent höhere Bonusförderung für Wärmeeffizienz sowie einer 60 Prozent höhere Förderung für Stromeffizienz eingeführt. Laut SPD-Bundesumweltministerin Barbara Hendricks tragen Mini-KWK-Anlagen durch „hohe Brennstoffausnutzung sowie die flexible Bereitstellung der gesicherten Leistung“ deutlich zum Klimaschutz bei. Aus diesem Grund verbesserte man „die Förderbedingungen für besonders effiziente Anlagen.“ So wird beispielsweise eine Anlage mit 1 Kilowatt elektrischer Leistung von 1500 auf 3515 Euro gefördert.
Wie erhalte ich eine Förderung?
Einen Förder-Antrag kann bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden (siehe hier). Seit 2012 werden Mini-KWK-Anlagen mit Leistungen bis 20 Kilowatt vom Bundesumweltministerium gefördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative.
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