Zahlreiche Bürgerinitiativen fordern ein Verbot von Fracking in ganz Deutschland – und das ohne Ausnahmen. Kritisiert wird dabei ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, dass dieser zu industriefreundlich sei.
Kritik des BBU
Die Bürgerinitiativen und Interessengemeinschaften legten gemeinsam mit dem Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf vor. Der Entwurf wurde letztes Jahr von der Bundesregierung abgeschlossen. Das Bündnis kritisierte an dem Gesetz, dass es „der Gasindustrie auf den Leib geschneidert“ sei. So wie die Gesetzesvorlage jetzt ist, kann das umstrittene Fracking auf mehr als 80 % der Fläche Deutschlands angewandt werden. Der BBU äußerte außerdem Kritik an der Expertenkommission, die zu Rate gezogen werden soll, wenn Bohrungen zu wirtschaftlichen Zwecken gemacht werden. Die Kommission sei zu „so einseitig zusammengesetzt, dass mit einer regelmäßigen Befürwortung von Fracking-Vorhaben zu rechnen ist“, so der BBU. Umweltverbände und Bürgerinitiativen seien hier nicht vertreten.
Fracking nur unter sehr strengen Regeln
Das Bundesumweltministerium findet, dass vor allem in Gebieten, die dem Naturschutz oder zur Gewinnung von Trinkwasser dienen, die Fracking-Methode verboten werden soll – und zwar unbefristet. Zudem darf die Technik oberhalb von 3000 Metern Tiefe grundsätzlich nicht angewandt werden. Allerdings soll die Methode dann erlaubt sein, wenn es wissenschaftliche Hintergründe gibt. Dies dann aber auch nur bei Tiefen von mehr als 3000 Metern unterhalb der Erde und mit der Erlaubnis von zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden. Bei erfolgreichen Probebohrungen käme es dann infrage, dass „unter strengsten Auflagen und bei Vorliegen eines Attestes“ der kommerzielle Einsatz der Fracking-Technologie erteilt wird. Dieses Attest muss von einer unabhängigen Sachverständigenkommission erteilt werden, erklärt das Bundesumweltministerium. Laut dem Ministerium will die Bundesregierung „die strengsten Regeln, die es in diesem Bereich in Deutschland jemals gab“ für das Fracking einführen. Somit sei die Technologie nicht ausgeschlossen, sondern mit Vernunft und Kontrolle anzuwenden mit „sorgfältiger Untersuchung möglicher Auswirkungen auf die Umwelt und den Untergrund“.
Die Stellungnahmen zu dem Gesetzentwurf von den Bürgerinitiativen liefen letzten Freitag aus. Für weitere Äußerungen diesbezüglich finden im Februar noch weitere Anhörungen statt.
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