Am 01. Mai 2014 ist die Energie-Einspar-Verordnung 2014 (EnEV) in Kraft getreten laut der Neubauten mit weniger Energie auskommen sollen und bestehende Gebäude bei Verkauf und Vermietung umfangreiche Angaben über den Energieverbrauch machen müssen. Dazu zählen u.a. die Art des Energieausweises inkl. Bedarfs- und Verbrauchsausweis, der Kennwert des Energiebedarfs, der Energieverbrauchskennwert, das Baujahr und die Befeuerungsart. Insgesamt muss der allgemeine Wärmeverlust sinken und die Dämmleistung der Gebäude soll steigen.
Regelungen gelten nicht für alle
Im Rahmen der ENEV wurde außerdem eine Austauschpflicht für 30 Jahre alter Gas- und Ölheizungen beschlossen. Das bedeutet, dass Heizungen, die vor 1985 eingebaut wurden bis 2015 ausgetauscht werden müssen. Hier gibt es jedoch Ausnahmen: Brennwertkessel und Niedrigtemperaturheizkessel können bleiben. Auch sind keine Austäusche notwendig, wen Hauseigentümer bereits seit Februar 2002 in Häusern mit 30 Jahre alten Heizungen wohnen, sowie selbstgenutzt Ein- und Zweifamilienhäuser.
Kritik wird laut
Das neue Gesetzt ist jedoch nicht ganz unumstritten. Umweltschützer kritisieren, dass die EnEV nicht weit genug reicht und weiterhin zu wenig Impulse gäbe, Energie einzusparen und den Kohlendioxidaustausch zu vermindern. Auch die Erneuerbare-Energien-Branche betont, dass auf Grund vieler Ausnahmen nur eine begrenzte Anzahl alter Heizsysteme erfasst würde. Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft bestätigt: „Statt die Energiewende im Wärmesektor endlich einzuleiten, werden die Deutschen weiterhin große Teile ihres Einkommens verheizen“.