Bei einer sogenannten Energiegenossenschaft handelt es sich um eine Allianz von Bürgern, welche zusammen Energie produzieren, wie beispielsweise durch den Betrieb einer Solaranlage oder Windrädern.
Laut des Genossenschaftsverbands (Geno-Verband) sei in der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes den Energiegenossenschaften zu wenig Beachtung geschenkt worden. Die Reform trat Anfang August in Kraft und verpflichtet nun zur Direktvermarktung von Strom.
Bisher hatten die Genossenschaften hierbei freie Hand und somit die Möglichkeit eigene neuartige lokale Vermarktungsmodelle zu entwickeln. Durch die Pflicht der Direktvermarktung sind nun aber alle Produzenten gezwungen, an die wenigen bundesweiten Händler zu verkaufen. Denn nur noch diese dürfen den Strom vermarkten.
Einige der Energiegenossenschaften seien sogar in ihrer Wirtschaftlichkeit gefährdet, so Präsident des Baden-Württembergischen Genossenschaftsverbands, Roman Glaser. Alle der 146 in Baden-Württemberg ansässigen Energiegenossenschaften überprüfen nach den Aussagen des Geno-Verbands-Präsidenten derzeit ihre Geschäftsmodelle, und werden sich unter Zugzwang zukünftig anders organisieren müssen. Laut Glaser sei in nächster Zeit mit keinem neuen Rekord-Boom der Energiegenossenschaften zu rechnen. Die Reform habe die Genossenschaften ausgebremst. Innerhalb des ersten Halbjahres 2014 konnten 13 Neugründungen verzeichnet werden. 57 Gründungen waren es im Rekordjahr 2011.
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