Das Errichten einer Photovoltaikanlage ist immer mit einer erheblichen Investition verbunden. Bereits eine kleine Anlage auf dem Dach eines Einfamilienhauses kostet rasch mehr als 20.000 Euro. Zwar trägt die Photovoltaik dazu bei, dass die Umwelt durch weniger CO2 belastet wird. Doch auch das finanzielle Risiko für den Hausbesitzer steigt. Denn verschiedenste Umwelteinflüsse wirken ganzjährig auf die Photovoltaikanlagen ein und Schäden können niemals gänzlich ausgeschlossen werden.
Photovolatikversicherung hilft im Schadenfall
Starker Schneedruck, Schäden durch Überspannung oder Vandalismus – viele Schäden an den umweltfreundlichen Anlagen können nur bedingt vermieden werden. Hausbesitzer sichern sich mit einer Photovoltaikversicherung gegen entstehende Kosten in solchen Fällen ab. Darin enthalten ist nicht nur der Schutz vor Feuer, Überspannung, Blitzeinschlag, Erdbeben oder Sturm, sondern auch vor Schneedruck, Hagel oder Überschwemmung. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine sogenannte Elektronikversicherung. Sie greift in der Regel auch bei Bedienungsfehlern, Kurzschlüssen oder Schmorschäden, sowie bei Vandalismus und Konstruktionsfehlern. Wichtig für alle Hausbesitzer, die Energie aus der Photovoltaikanlage ins Netz einspeisen, ist: Einnahmeausfälle durch eventuelle Defekte werden ebenfalls je nach Versicherungsbedingungen abgedeckt. Da immer mehr Hauseigentümer die Anlagen durch Kredite finanzieren, fordern zahlreiche Kreditinstitute zwingend den Abschluss einer solchen Versicherung. Gewerbetreibende indes haben die Möglichkeit, die Photovoltaikversicherung steuerlich geltend zu machen. Dadurch reduzieren sich nochmals die Kosten für die Versicherung.
Einfluss auf den Jahresbeitrag der Photovoltaikversicherung nehmen beispielsweise:
- die Größe der Photovoltaikanlage, sowie deren Wert
- die Nutzart des Gebäudes, auf dem die Anlage installiert wurde
- der eigentliche Standort, wie etwa ein Dach oder eine frei zugängliche Fläche
- ein Risikoausschluss, beispielsweise Anlagen auf einem Berg, die nicht von Hochwasser betroffen sein können
- eine Erhöhung der Gefährdung, zum Beispiel durch die Anwesenheit von feuergefährlichen Stoffen oder Chemikalien
Vorsicht bei reinen Gebäude- und Haftpflichtversicherungen
Oftmals sind Hausbesitzer der Meinung, dass ihre Photovoltaikanlage ausreichend über die Gebäudeversicherung abgedeckt ist. Doch dies erweist sich im Schadenfall schnell als Trugschluss. Zum einen muss die Anlage dem Versicherer gemeldet werden, zum anderen wird dieser den Wert des Gebäudes neu berechnen, was zumeist unweigerlich mit höheren Beiträgen einher geht. Darüber hinaus deckt die Gebäudeversicherung oftmals nur Schäden durch Unwetter wie etwa Hagel oder Blitz ab. Anders verhält es sich bei der Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen. Diese deckt Schäden durch die Photovoltaikanlage ab, die Dritten zugefügt werden. So könnte etwa ein Modul locker werden, vom Dach rutschen und eine Person verletzen. Gute Photovoltaikversicherungen enthalten bereits eine Haftpflichtversicherung, die vor privatrechtlichen Ansprüchen schützt, welche aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage entstanden. Experten raten vor allem Betreibern von Anlagen auf gemieteten oder gepachteten Dächern zu einer Haftpflichtversicherung für Photovoltaikanlagen.
Fazit: Das Betreiben einer Photovoltaikanlage ist immer mit finanziellen Risiken durch Beschädigungen oder Ausfallzeiten verbunden. Eine gute Photovoltaikversicherung schützt als Elektronikversicherung vor zusätzlichen Kosten. Die reine Gebäudeversicherung sichert nur bedingt die Anlagen ab. Eine Photovoltaikhaftpflichtversicherung deckt die Ansprüche, welche durch Schäden an Dritten entstehen können. Diese Haftpfichtversicherung ist mitunter in leistungsstarken Photovoltaikversicherungen bereits enthalten.