Vertreter des Wirtschaftsministeriums hielten es vor einiger Zeit noch für unmöglich, dass sich am geplanten Fracking-Gesetz noch viel ändert, da Anfang Juli 2014 die meisten Punkte bereits öffentlich gemacht wurden.
Was wird geändert?
Ursprünglich wurde beschlossen, dass in Tiefen weniger als 3000 Meter kein Erdgas durch Fracking gefördert werden darf. Doch neusten Verhandlungen zufolge wurde diese Grenze jetzt gekippt. Erstmals wurde im Spiegel laut, dass Schiefergas auch oberhalb von 3000 Metern gefördert werden darf. Die umstrittene Methode ist dann umso billiger, da die Vorkommen zuerst auch dort erkundet werden sollten. Andererseits sind Experten davon überzeugt, dass sich der größte Teil des Schiefergases in Deutschland unter 3000 Metern anfinden wird.
Wirtschaft vs. Umwelt
Dem Wirtschaftsministerium und dessen Verhandlungsführer sowie Kanzleramtschef Peter Altmaier (CDU) ist es zu verdanken, dass die Grenze aufgelockert wurde. Verlierer in dieser Debatte ist das Umweltministerium. Die Abgeordneten in den Regionen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, wo das Fracking wohl stattfinden wird, sind strikt gegen Erkundungen oberhalb der 3000 Meter Grenze. So wird es bestimmt nicht mehr lange dauern bis erste Test-Bohrungen und Schiefergaserkundungen in flacher gelegenen Steinschichten anstehen. Zur kommerziellen Förderung werden dann strengere Maßnahmen ergriffen. Der neue Gesetzesentwurf zum Fracking geht jetzt erst einmal in die Ressortabstimmung und wartet auch noch auf die Verabschiedung durch den Bundestag. Es kann durchaus noch Änderungen geben.
Quelle: WiWo Green
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