Immer mehr Privathaushalte rüsten ihre Dächer mit Photovoltaikanlagen aus. Längst erkennen nicht nur große Firmen den Sinn und die finanziellen Vorteile der alternativen Energie. Die Herstellung von eigenem Strom macht sich spätestens am Jahresende auf der Stromkostenabrechnung bemerkbar und auch die Unabhängigkeit gegenüber steigender Kilowattpreise überzeugt viele. Doch auch der Staat und selbst der Fiskus unterstützen Haushalte mit eine Photovoltaikanlage. Inwiefern Steuerzahler von der alternativen Energie profitieren können, erfahren Sie hier.
Photovoltaikanlagen steuerlich geltend machen
Die Anschaffung einer Photovoltaikanlage hat nicht nur positive Auswirkungen auf die Umwelt, sondern auch auf die Steuererklärung für das Anschaffungsjahr. Denn Steuerzahler können bis zu 55 Prozent der Investitionskosten für die Anlage steuerlich geltend machen. Außerdem zahlt der Staat ihnen die angefallene Mehrwertsteuer von 19 Prozent zurück.
Seit Januar 2011 lassen sich Photovoltaikanlagen linear abschreiben. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Anschaffung auf die Nutzungsjahre verteilt abgeschrieben werden können. Für Solar- und Photovoltaikanlagen gibt der Gesetzgeber eine Nutzungsdauer von 20 Jahren vor. Damit profitieren Steuerzahler über viele Jahre hinweg finanziell von ihrer Anschaffung.
Steuervorteile optimal nutzen
Wer alle Steuervorteile der Alternativen Energie auskosten möchte, sollte für seine Steuererklärung eine leistungsfähige Steuersoftware wie das WISO steuer:Sparbuch 2018 nutzen. Das Programm ist erheblich günstiger als ein Steuerberater oder die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein. Außerdem ist es auch für Anfänger geeignet, da es den Anwender Schritt für Schritt durch die Steuererklärung führt. Im Vergleich zu anderer Software bietet das WISO steuer:Sparbuch 2018 einen großen Vorteil: Während dem Ausfüllen der Formulare erhält der Anwender stetig nützliche Tipps, wie er die Steuerlast noch weiter senkt. Mit einer Photovoltaikanlagen und der richtigen Steuersoftware können Verbraucher also in vielerlei Hinsicht Geld sparen.
Zu erwerben ist die Steuersoftware bei diesem Anbieter. lizengo ist ein seriöser Onlineshop, der mit verschiedenen Zertifikaten wie dem Trusted-Shop Badge ausgezeichnet wurde. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde eine E-Mail mit dem Downloadlink für sein neues Programm. Er kann es sofort nutzen und muss nicht auf die Lieferung des Datenträgers warten. Außerdem bietet lizengo neben einer Wissensdatenbank einen sehr guten Kundenservice. Die Mitarbeiter sind bei jeglichen Software- und Computerproblemen behilflich und können bei Bedarf per Fernwartung auf den PC zugreifen.
Zusatztipp: Betriebskosten beim Finanzamt geltend machen
Wer den produzierten Strom in das öffentliche Netz einspeist, kann die Produktionskosten für diesen Anteil steuerlich geltend machen. Darunter fallen alle Ausgaben, die für den Betrieb und Erhalt der Anlage nötig sind. Die absetzbaren Kosten beschränken sich allerdings nur auf den eingespeisten Strom. Der Anteil, der selbst genutzt wird, lässt sich nicht auf von der Steuer absetzen.
Zu den Betriebskosten gehören beispielsweise folgende Ausgaben:
- Reparaturkosten
- Wartungskosten
- Versicherungsprämien für die Photovoltaikanlage
- Instandhaltungsmaßnahmen
- Zählergebühren und Wechselrichter